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Immobilien

Vielfältig.
 

Die Vielfältigkeit im Bereich Immobilien umfasst neben der Prüfung nach § 16 MaBV auch:
 

 für Bauunternehmen und Bauträger
  Prüfung des Jahresabschlusses
  Erstellung von Gutachten zur Bewertung von Aufträgen und Vorräten
 
 

 für Immobilienbesitzer

  Beratung bei der steueroptimalen Gestaltung von Immobilientransaktionen
  Erstellung von Gutachten zur Bewertung des Immobilienbestands
 
 

 
für Hausverwalter

  Beratung bei der effizienten Gestaltung der Betriebsabläufe
  Prüfung und Stellungnahme zu Abrechnungen
 

 

 

 

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